Wohnungs­suche für Nicht­mit­glieder

Sie suchen eine Wohnung bei uns und möchten gerne als Mitglied Teil unserer Genos­sen­schaft werden? Dann haben Sie hier die Möglich­keit in einem Formular alle Infor­ma­tionen zu Ihrer Wunsch­woh­nung sowie Ihrer Person anzu­geben.

So funktioniert’s!

Wich­tiger Hinweis: Die GeWoSüd arbeitet nicht mit Makler­büros zusammen und erhebt keine Provi­sion. Die Vergabe unserer Genos­sen­schafts­woh­nungen erfolgt ausschließ­lich über unsere eigene Bestands­ver­wal­tung. Sollten Ihnen GeWoSüd-Wohnungen von Dritten ange­boten werden, bitten wir Sie drin­gend, auf solche Ange­bote nicht einzu­gehen und keinerlei Zahlungen – insbe­son­dere keine Provi­sion – zu leisten.

Bitte beachten Sie unsere Verga­be­richt­li­nien, die Sie in verkürzter Form für Nicht­mit­glieder auf dieser Seite einsehen können und in Gänze im Down­load­be­reich oder hier finden.

Wohnungs­an­ge­bote und weiter­ge­hende Daten sind nur für den jewei­ligen Bewerber bestimmt und dürfen nicht an Dritte weiter­ge­geben werden. Eine Nicht­be­ach­tung kann zur Löschung des Wohnungs­ge­suchs führen.

Nicht­mit­glieder

  • Die Vergabe unserer Wohnungen erfolgt immer vorrangig an Mitglieder oder Genos­sen­schafts­kinder.
  • Hinsicht­lich der Vergabe einer Wohnung an ein „Nicht­mit­glied“ wird nicht die Warte­zeit berück­sich­tigt, hier erfolgt eine freie Vergabe durch die GeWoSüd. Um eine Wohnung beziehen zu können, ist eine Mitglied­schaft in der Genos­sen­schaft erfor­der­lich.
  • Die Brut­to­warm­miete sollte nicht mehr als 40 Prozent des Netto­haus­halts­ein­kom­mens ausma­chen.
  • Sobald eine Wohnung zuge­wiesen wurde, wird das Gesuch gelöscht.
  • Bitte sehen Sie von Mehr­fach­ein­gaben ab – dies führt zu keinem schnel­leren Erfolg.
  • Ihr Gesuch können Sie jeder­zeit selbst Ihren persön­li­chen Anfor­de­rungen anpassen. Anpas­sungen haben keinen Einfluss auf die Warte­zeit.
  • Wir behalten uns vor, Ihr Gesuch bei 20 Ableh­nungen und / oder Nicht­rück­mel­dungen zu löschen. Sie werden darüber von uns infor­miert.
  • Ihr Wohnungs­ge­such ist 12 Monate lang aktiv. Sie werden vor Ablauf von uns infor­miert und können Ihr Gesuch dann entspre­chend verlän­gern.

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